Home > Allgemein > BGH macht Linkbait für Idealo

BGH macht Linkbait für Idealo

Das ist natürlich ironisch gemeint.

Der BGH als höchste gerichtliche Instanz hat ein die Preisvergleichsbranche durchaus irritierendes Urteil bestätigt. Man findet jede Menge Berichterstattung zu dem Thema wenn man mit “idealo BGH” in Google sucht. Bestätigt bedeutet: gegen das Urteil (mit dem Aktenzeichen I ZR 123/08) ist keine Revision mehr möglich. In dem Urteil geht es um einen “besonderen Wettbwerbsvorteil” (Zitat BGH), den ein Shop dann erlangt, wenn seine Angebote im Preisvergleich als günstiger dargestellt sind als sie es im Onlineshop sind, was wiederum als Irreführung eingestuft wird und somit abmahnfähig ist.

Klar, dass Händler, die ihre Angebote in Preissuchmaschinen einstellen, diese auch zu dem dort angegeben Preis im eigenen Shop anbieten müssen. Im zu Grunde liegenden Fall aus 2006 hatte ein Onlineshop-Betreiber den Preis in seinem Shop erhöht und dies wie Heise schreibt “…dem Suchmaschinenbetreiber (idealo.de) umgehend mitgeteilt. Preissuchmaschinen aktualisieren die Angebote allerdings nicht sofort, sondern mitunter verzögert. So kam es dazu, dass besagter Händler, mit dem alten Preis noch drei Stunden nachdem Kunden nicht mehr zu diesem Preis kaufen konnten, das vermeintlich beste von 45 Angeboten hatte.”

Was das BGH nun allerdings scheinbar erwartet, ist die absolute Synchronität der Daten. Ganz ehrlich, das kann heiter werden. Idealo selbst aktualisiert schon seit längerer Zeit innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einer halben Stunde und braucht dafür nicht drei Stunden wie man nun glauben könnte, aber der Unterschied zwischen 30 Minuten und Echtzeit ist enorm, wenn man bedenkt was für ein Aufwand Echtzeitsuche bedeutet.

Man darf also gespannt sein, was dieses Urteil für die Branche bedeutet. Eins ist aber sicher es bedeutet viel, viel Arbeit für die Onlineshops wie auch für die Preisvergleiche.

KategorienAllgemein Tags: , ,
  1. 15. März 2010, 08:29 | #1

    Naja, so gross ist das Problem nun auch wieder nicht. Wenn der Haendler seinen Preis reduzieren will, aendert er den Preis im Shop und fuer ein paar Minuten freuen sich Kunden, wenn sie’s noch billiger kriegen. Bei einer Preiserhoehung braucht idealo halt entweder einen synchronen API Call der blockiert, bis die Aenderung durch ist oder einen Callback aufruft. Mit diesem Aufruf aendert der Haendler wiederum zuerst bei idealo und dann bei sich. Done.

  2. Martin
    15. März 2010, 10:58 | #2

    @Frank Spychalski
    Die Tücke steckt leider nicht im Detail sondern in der Masse. Es geht hier um bis zu 10.000 Datenfeeds mit oft 100.000 Datensätzen je Feed und vor allem um 1000e von Händlern, die jetzt anrufen und fragen was soll ich tun.

  3. 15. März 2010, 12:55 | #3

    Das eigentliche Problem ist dieses Thema doch nur aufgrund des geschäftsmäßig betriebenen Abmahnwesen in Deutschland. Nun werden die Abmahn Profis schön die Preisvergleicher abgrasen und dann industriell die Abmahnungen verschicken.

    Wenn denn wenigsten im gegenzu die Kostenerstattungssätze auf maximal 50 Euro pauschal bei den häufigsten Vergehen begrent würden, dann könnte man mit einem Urteil wie oben doch gut leben. Aber so isses mal wieder ein ABM Programm für unsere Juristen.

  4. Martin
    15. März 2010, 13:01 | #4

    @Chris
    Moin, grundsätzlich hast Du recht. In diesem Fall hat der Kläger das nicht für die Abmahngebühren des Anwalts betrieben. Der Case sollte durchgepeitscht werden.

  5. 15. März 2010, 16:27 | #5

    Schon zum Urteil des OLG Stuttgart hatte der Justiziar vom BVDW Stellung bezogen und die Anzeige des Zeitpunkts, an dem ein Preis maßgeblich war, zur Vermeidung der Irreführung sowie Wettbewerbsverletzung empfohlen. Nun zeigt Idealo diese Zeitstempel genauso wie viele andere Preisvergleiche seit geraumer Zeit an, aber ich nehme an, das war in diesem Fall (2006) noch nicht so, oder? Und viel spannender ist noch die Frage, ob es angesichts des BGH-Urteils bei dieser Vorgehensweise bleiben kann, denn eine wie oben beschriebene “Echtzeit-Synchronisation” wäre wohl für die Masse der Online-Shops eine noch größere technische Herausforderung als für die meisten Preisvergleichsanbieter.

  6. 16. März 2010, 12:45 | #6

    Es gibt seit Jahren Real-Time-Systeme, die das technisch leisten, was vom BGH eingeforder wird. Die “Ausrede” geht technisch nicht, ist damit obsolet. Diese Entwicklung hat sich zudem seit ca. 5 Jahren abgezeichnet.

    Es spricht ja nichts dagegen, Herr Sinner, wenn Sie in Idealo real time Shop-Systeme anbinden, die das leisten können. Google Product Search, Bing & einige andere arbeiten ja auch daran. Es ist Aufwand, der aber zu höherer Qualität führt.

    Whitelabel-Systeme für Online-Shops, die das selbst nicht leisten können, gibt es auch im Markt als SaaS oder ASP-Lösung.

    Wir sollten doch den technischen Wandel begrüßen, zu dem uns jetzt ein Gericht “zwingt”.

  7. Martin
    16. März 2010, 12:52 | #7

    @Thomas Wingenfeld
    Grundsätzlich begrüßen wir natürlich diesen technischen Wandel, insofern ist das Urteil gut. Denn es verbessert vor allem die Qualität der in den Preissuchmaschinen dargestellten Angebote, damit auch die Qualität von Idealo.

  8. 16. März 2010, 13:03 | #8

    Also, ich kann dem Markt eine technisch auf höchstem Niveau geschaffene REALcommerce Applikation anbieten, aber vorerst für die ITK Branche, denn hier ist nicht nur der o.g. Service ( realtime etc ) vonnöten. Bei solchen “Schnelldrehern” wie IT wird sich eh die Anbieterschar in Preissuchmaschinen “selbstreinigen” die mit eShops am Start ist, denn unabhängig von eShop ist die Preistreiberei kurz vor knapp ( zu IT ) und bietet auch keinem Endverbraucher echten Nutzen. Also, erstmal die eCommerce-Infrastruktur sauber durchplanen, dann sich auf das Pricing stürzen. Wir haben in Deutschland eine typische eCommerce-Mentalität entwickelt. 1.) Angebot raushauen 2.) Kunde umhauen 3.) dann schnell abhauen…aber so richtig eCommerce ist das nicht. Es macht sich halt bezahlt, wer die letzten Jahre auch in eCommerce Technologie, Performance, RECHTSSICHERHEIT investiert hat und ich kann hier ein Liedchen anstimmen. Es macht Sinn auf eCommerce-Systeme zu setzen, die Branchen-Insider-Wissen, oder “Stallgeruch” haben und diese aber im Backend Multikatalog/-lieferanten-fähig sind, denn wenn ich dieses Fass einmal aufmache, dann ist bei vielen angeblichen TOP-Shopsystemen der Ofen direkt aus. Das Urteil ist für die Branche etwas peinlich, denn das müssten wir als Technolgie”lieferant” doch eigentlich selbst wissen, das hier ein Boomerang auch wieder zurückkommt. Aber wir sind halt in vielen Bereichen technisch gut aufgestellt aber kaufmännisch noch in den Kinderschuhen und die rechtliche Grundlage ist dann mal nicht angersprochen. Also, weiter GAS geben und GAS halten da draussen ;-)

  9. 16. März 2010, 13:09 | #9

    @Martin
    Dann sind wir ja mal wieder einer Meinung.

  10. Thomas Wingenfeld
    16. März 2010, 14:04 | #10

    @Andy Altmeyer
    Die Herausforderung ist doch auch, Systeme wie Idealo mit diesen Lösungen so zu verzahnen, dass ein Miteinander und kein Gegeneinander entsteht. Es trennt sich jetzt die Spreu vom Weizen beim eCommerce. Vielleicht sollten sich die großen lokalen Marktplatz-Betreiber (Springer, Holtzbrinck, Burda) zusammen tun, um diesen BGH-Standard jetzt zügig umzusetzen und kleineren Marktteilnehmern als Whitelabel anbieten. Nur Jammern hilft nicht.

  11. 16. März 2010, 17:45 | #11

    Das Problem liegt außerdem darin, dass beide Seiten (Preisvergleicher und Shopbetreiber) gegenseitig voneinander erwarten, dass sie zeitnah das Problem anpacken. Die Shopbetreiber erwarten, dass der Preisvergleicher öfter den Feed abholt, um das Problem zu minimieren (aber nicht zu beseitigen) und der Preisvergleicher erwartet, dass die Shopbetreiber (die eine weit inhomogenere Truppe sind als die Preisvergleicher) über eine Umkehr des Datenhandlings nachdenken: vom pull zum push.
    Hier sind nun Institutionen gefragt, die Quasistandards vorschlagen, an denen sich die technische Weiterentwicklung schnell und halbwegs verlässlich orientieren kann.

  12. Michael
    17. März 2010, 08:52 | #12

    @Frank Spychalski

    Händler sind bei mehreren Preisvergleichen. Der Preis müsste nicht nur zwischen dem Shop und Preissuchmaschine A sondern zwischen dem Händler und ALLEN Preissuchmaschinen angeglichen werden. Und das ist NICHT rechtens, denn dadurch wird dem Händler seine im Grundrecht verankerte Freiheit auf Ausübung seines Berufs genommen. Denn wenn der Lieferant seinen Preis ändert, oder die Verfügbarkeit es erfordert dann ändert der Händler seinen Preis SOFORT und nicht erst wenn alle Preissuchmaschinen soweit sind. Müsste der Händler warten würden alle Kunden die in der Zwischenzeit bestellen eine Absage bekommen. Und was hat es dann bis auf Kosten und Ärger für alle gebracht?

  13. Thomas Wingenfeld
    17. März 2010, 17:16 | #13

    Die Lösung ist ein Echtzeitsystem bei den Preisvergleichern, das mit einem Echtzeitsystem bei den Händlern zusammen arbeitet.

    Da hat der BGH ganz gut recherchiert: diese Systeme gibt es bereits und deshalb gibt es keine grundsätzliche technische Hürde.

    Eine “Freiheit der Berufsausübung” gibt es wie alle Freiheiten nur im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtsprechung, da hat der BGH erst einmal das letzte Wort. Im Moment sieht es auch so aus, als ob das europaweit so kommen wird.

    Es mag für den einzelnen Händler eine Härte bedeuten, aber im Prinzip braucht ein Markt, um zu funktionieren, nicht hunderte Händler, die alle KEINEN Mehrwert erzeugen, sondern nur über den Preis mit einander kämpfen.

    Nur Händler, die einen volkswirtschaftlichen Mehrwert erschaffen, erwirtschaften direkt und indirekt (über ihre Mitarbeiter) Steuern.

    Also liegt es im ureigensten Interesse des Staates, ein System zu fördern, in dem Mehrwerte erschaffen werden und Steuern gezahlt werden.

    Der Gesetzgeber und auch das richterliche Recht hat einen wesentlichen Teil des Handels lange nicht beachtet, so konnten sich in einer “Grauzone” Händler, Preisvergleicher, Affiliate-Netze, Suchmaschinenoptimierer einrichten.

    Das ist jetzt vorbei: also nach “oben” entwickeln Richtung rechtskonforme Systeme oder Branchenwechsel anstreben.

  14. Martin
    30. März 2010, 13:17 | #14
  1. 19. März 2010, 18:05 | #1